SECOND OPINION

Ärztliche Zweitmeinung – mehr Sicherheit für schwierige Entscheidungen

Sie brauchen einen Rat? Es wurde eine Diagnose gestellt, die sie verunsichert. Holen Sie sich eine zweite Meinung. Wissen und Information sind die Grundlagen für fundierte Entscheidungen, vor allem wenn es Sie selbst betrifft.

„Sie haben Krebs!“ – Wenn die schlimmsten Befürchtungen wahr werden, folgen auf den ersten Schock oft Ratlosigkeit, Zweifel und Verunsicherung: Ist es tatsächlich Krebs? Wie lange kann ich mit der Operation warten? Muss es wirklich eine Chemotherapie sein? Wie kann ich meinen Körper jetzt unterstützen? Im besten Fall erhält ein Patient eine Therapieempfehlung, die der behandelnde Arzt in einer interdisziplinären und interprofessionellen Tumorkonferenz (Tumorboard) beraten hat. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer qualifizierten Erstmeinung.

Die qualifizierte Erstmeinung kommt zustande unter der Beteiligung aller am Behandlungsprozess beteiligten Fachrichtungen. Ihre gemeinsame Empfehlung berücksichtigt sowohl die Ausbreitung und Aggressivität des Tumors als auch bestehende Vorerkrankungen des Patienten und den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand, wie er in medizinischen Leitlinien zusammengefasst ist. Das soziale Umfeld eines Patienten, seine Vorlieben oder Abneigungen fließen ebenfalls in diese Empfehlung ein. Vor Behandlungsbeginn besprechen Arzt und Patient ausführlich die einzelnen Behandlungsschritte, sodass der Patient eine informierte Entscheidung darüber treffen kann, ob er der vorgeschlagenen Therapie zustimmt oder ob doch eher ein anderer Weg gesucht werden sollte. Generell ist es für Patienten ratsam, zum Gespräch mit dem Arzt eine Vertrauensperson mitzunehmen. Denn die häusliche Unterstützung durch Angehörige oder eine geeignete Wohnsituation können für den Therapieerfolg wichtig sein.

Wenn Sie trotz der zuvor beschriebenen Entscheidungsfindung verunsichert sind, ob die vorgeschlagene Therapie die richtige ist, sollten Sie Ihre Zweifel offen mit dem behandelnden Arzt besprechen. Bleiben die Zweifel bestehen, haben Patienten die Möglichkeit, eine fundierte ärztliche Zweitmeinung durch einen unabhängigen Experten („Second Opinion“) einzuholen. Hier biete ich meine Expertenmeinung an.

In Österreich haben Sie kein gesetzliches Recht auf eine Zweitmeinung.

Das Recht auf eine Zweitmeinung ist nicht im Gesetz verankert. Prinzipiell gilt: Pro Quartal – ein Facharzt-Krankenschein. Wer im Januar zum Internisten/zur Internistin geht und nicht zufrieden ist, hat Pech. Er oder sie kann erst im April wieder einen neuen Experten, eine neue Expertin aufsuchen oder privat bezahlen. Nur bei triftigen Gründen, beispielsweise bei Wohnsitzwechsel oder wenn der Arzt/die Ärztin verstorben ist, genehmigt der/die Chefarzt/-ärztin eine zweite Begutachtung. So ist das Recht.

Dazu braucht sie dann ihre Befunde. Und es ist im Gesetz verankertes PatientInnenrecht, dass jeder Patient und jede Patientin ein Recht auf eine Kopie seiner/ihrer Befunde und Krankengeschichte hat. Allerdings, können Spitäler und Arztpraxen von den PatientInnen Gebühren für Ausdrucken, Kopieren oder Speichern von Röntgenbildern auf CD-Rom verlangen.